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Verwendungsnachweise prüfen  (SGD)

Vorbedingung

Der Verwendungsnachweis wurde vom Maßnahmeträger erstellt und eingereicht.

Einstieg  

Sie öffnen den Verwendungsnachweis

  • aus der Liste „Neue Vorgänge“  bzw. „Vorgänge in Bearbeitung“ auf der Startseite

oder

  • Sie wählen die Maßnahme aus der Maßnahmenübersicht und anschließend den Verwendungsnachweis aus der Maßnahmenakte.

Bearbeitung  

Es öffnet sich die Maßnahmenseite mit dem Formular „Verwendungsnachweis“. In der Kopfzeile wird das laufende Haushaltsjahr, auf den sich der Nachweis bezieht, angegeben.

formular_verwendungsnachw_sgd_reiter.jpg

Der Verwendungsnachweis enthält sieben Teilformulare. Es wird die folgende Bearbeitungsreihenfolge vorgeschlagen:

Prüfung des Verwendungsnachweis abschließen

Sie können den Verwendungsnachweis abschließen, wenn die mittels Zuwendungen geförderten Investitions­kosten genau den überprüften zuwendungsfähigen Ausgaben entsprechen und die Auszahlung fristgerecht war.

Bei Unklarheiten können Sie per Rückfrage den Nachweis zur Überarbeitung an den MT zurückschicken. Sie können den Verwendungsnachweis erst wieder bearbeiten, wenn er erneut vom MT eingereicht wurde.

Im Falle von Minderkosten (es wurden zu wenige Ausgaben nachgewiesen) wird von der Regionalstelle eine Rückzahlung von Zuwendungen gefordert, bzw. eine Zinsforderung geltend gemacht.

Handelt es sich um eine Rückzahlung, bzw. Zinsforderung für Auszahlungen aus dem laufenden Haushaltsjahr, so wird von der Regionalstelle eine Rückmeldung erfasst, sobald die geforderten Beträge bei der Regionalstelle eingegangen sind.  (siehe Rückmeldung erfassen )

Handelt es sich jedoch um eine Rückzahlung oder Zinsforderung für Zuwendungen aus einem bereits abgeschlossenen Haushaltsjahr, wird von der Regionalstelle eine Rotabsetzung erfasst, die zur Billigung an das MULEWF weitergegeben wird, sobald die zurückgeforderten Beträge vom Maßnahmeträger eingegangen sind. (siehe Rotabsetzung erfassen)

Im Falle von Mehrkosten kann unter bestimmten Umständen eine Nachförderung stattfinden. Hierzu muss der Maßnahmeträger einen weiteren Aktualisierungs­antrag stellen. In manchen Fällen können Mehrkosten mit anderen Verwendungs­nachweisen verrechnet werden. Hierüber entscheidet die Regionalstelle teilweise unter Einbeziehung des MULEWF. Soll keine Verrechnung oder Nachförderung mehr stattfinden, so wird der Verwendungsnachweis von der Regionalstelle abgeschlossen.

mip_behoerde_2.3/verwendungsnachweise_pruefen.1523531478.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/04/12 13:11 von mipadmin
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