Auszahlung beantragen

Voraussetzung für einen Auszahlungsantrag ist ein gültiger Bewilligungsbescheid. Der Auszahlungsantrag wird immer auf Basis genau eines Bescheides gestellt. Es werden in der Regel 2 bis 3 Auszahlungen pro Bescheid beantragt.

Schritt 1: Auszahlung beantragen  (MT)

Sie erstellen einen Auszahlungsantrag, der sich auf einen Bescheid bezieht. Der Auszahlungsantrag ist für alle drei Zuwendungsformen (Zuschuss, Darlehen, Zinszuschuss) identisch. Für die Auszahlung eines Zinszuschuss­darlehens müssen Sie lediglich ein zusätzliches Formblatt ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben mit dem Auszahlungsantrag an die Regionalstelle senden.

Neben der Summe, die zur Auszahlung beantragt wird, müssen Sie bereits angefallene Kosten sowie die für die nächsten zwei Monate erwarteten Ausgaben angeben. Bei Auszahlungen von Zuwendungen für den Titel „Gemeinschaftsaufgabe“ müssen alle Rechnungen bereits beglichen sein. Hier kann kein Vorschuss auf zukünftige Ausgaben ausgezahlt werden.

Die bereits getätigten Ausgaben führen Sie in einer Ausgabenliste auf, die entweder manuell Position für Position erstellt wird oder aus einer Datei in das IT-System MIP-Förderung importiert werden kann. Bei Vorhaben der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung wird eine Kategorisierung von Ausgaben vorgegeben. Die einzelnen Rechnungen müssen vom Maßnahmeträger einer Kategorie zugewiesen werden.

Wurde im vorangegangenen Auszahlungsantrag bereits ein Vorschuss auf zukünftige Ausgaben geltend gemacht, so wird dieser Betrag im neuen Antrag von den Ausgaben der Ausgabenliste abgezogen. Das bedeutet, es müssen in der Ausgabenliste entsprechende Ausgaben hierzu nachgewiesen werden, ansonsten reduziert sich der auszahlbare Betrag.

Aktivitäten des MT:

Antrag anlegensiehe Auszahlungsantrag anlegen
Antrag bearbeitensiehe Auszahlungsantrag bearbeiten
Antrag abschicken  Antrag ist nicht mehr bearbeitbar

Schritt 2: Antrag prüfen (SGD)

Der Auszahlungsantrag wird in der zuständigen Regionalstelle geprüft.

Diese kann Bemerkungen zu einzelnen Positionen der Ausgabenliste einfügen und den zuwendungsfähigen Betrag der Ausgabenposition angeben. Zusätzlich kann die Gesamthöhe der zu veranlassenden Auszahlung angepasst und die Auszahlung auf einen oder mehrere Titel gemäß Bescheid verteilt werden.

Die Angaben des Auszahlungsantrages werden baufachlich geprüft. Die Prüfung wird mit einem offiziellen Prüfvermerk abgeschlossen. Danach wird die Auszahlung veranlasst und das Veranlassungsdatum in MIP-Förderung erfasst. Der Auszahlungsantrag wird an den Maßnahmeträger zurückgesendet. Die Regionalstelle erstellt einen Tilgungsplan für den Maßnahmeträger, wenn es sich um ein Landesdarlehen handelt und wenn es die letzte Auszahlung ist, die für diesen Bescheid beantragt wurde.

Der Auszahlungsantrag kann von der Regionalstelle per Rückfrage an den Maßnahmeträger zur Korrektur zurückgesendet werden und mit Begründung auch abgelehnt werden.

Schritt 3: Eingang der Zahlung eingeben (MT)

Der Maßnahmeträger kann in dem veranlassten Auszahlungsantrag, den er von der Regionalstelle zurück erhalten hat, ersehen, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt eine Auszahlung veranlasst wurde. Desweiteren sind nicht-zuwendungsfähige Abzüge von den Investitionskosten erkennbar, sofern diese von der Regionalstelle vorgenommen wurden. Nach Eingang der Zahlung trägt der Maßnahmeträger das Eingangsdatum im Auszahlungsantrag nach. Dieses Datum ist später bei der Prüfung von Verwendungsnachweisen relevant.

Aktivitäten des MT:

veranlassten Auszahlungsantrag bearbeitensiehe Auszahlungsantrag bearbeiten

Schritt 4: ZZ-Darlehen vermitteln (MULEWF)

Bei Zinszuschussdarlehen erhält der Maßnahmeträger von der Bank, die das Darlehen anbietet, Informationen über Auszahlung und Tilgung. Der Darlehensvertrag mit dem privaten Kreditgeber wird über das MULEWF, bzw. das Finanzministerium vermittelt. Die Zinsen für diese Darlehen werden zu 100 % vom Land übernommen.

mip_mt_2.3/auszahlung_beantragen.txt · Zuletzt geändert: 2016/12/02 09:29 von 127.0.0.1
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