2.9 Förderbereich Landwirtschaftlicher Wasserbau

Gefördert werden:

  • Maßnahmen, die nachweislich zur Verbesserung der ökologischen Ausrichtung von überbetrieblichen Gemeinschaftsanlagen zur Frostschutzberegnung oder anfeuchtenden Beregnung beitragen. Insbesondere förderungsfähig sind Anlagen zur Rückhaltung, Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser mit dem Ziel einer wasser- und energieeffizienten Feldberegnung und zur Grundwasseranreicherung. Für neue Anlagen sind eine digitale Mengenerfassung und witterungsgesteuerte Beregnungstechniken Voraussetzung für eine Förderung.
    Diese technischen Einrichtungen dürfen nur nach Vorliegen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung und in Regionen gefördert werden, die im langjährigen Mittel von April bis September eine negative klimatische Wasserbilanz aufweisen,
  • Maßnahmen zur Errichtung von gemeinschaftlichen Viehweidetränkanlagen.

Beregnungsanlagen

Die Anforderungen an digitale Mengenerfassung und witterungsgesteuerte Beregnungstechniken sind auch bei entsprechenden Machbarkeitsstudien vorzusehen.

mip/2/2_9.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/08 11:33 von admin
www.chimeric.de Valid CSS Driven by DokuWiki do yourself a favour and use a real browser - get firefox!! Recent changes RSS feed Valid XHTML 1.0