4.4 Finanzierung, Nutzung

4.4.1 Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung (Förderbereich 2.1 bis 2.4, 2.10)

Zuwendungen für Investitionen in der Wasserversorgung und in der Abwasserbeseitigung werden einem Träger grundsätzlich nur im Rahmen seiner Entgeltbelastung gewährt, soweit dies nicht nach Ziffer ➥5.1 für gesonderte Bonus-Zuschüsse erfolgt. Die Entgeltbelastung ist anhand des geprüften Jahresabschlusses nachzuweisen.

Maßgeblich ist das Wirtschaftsjahr, zwei Jahre vor dem Zeitpunkt der Bewilligung.

Der Nachweis ist mit einem Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers entsprechend dem Muster nach Anlage 2 oder der Anlage 3 zu erbringen.

EGB-Berechnung
Die Anlagen 2 und 3 der FÖRIWWV sind vollständig (mit den Erklärungen nach Ziffer 1.-10 bzw.1.-21) vorzulegen.

Grundlage hierfür ist der nach den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 5. Oktober 1999 (GVBl. S. 373, BS 2020-1-10) unter Beachtung der Maßgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05.05.2020 (GVBl. S. 158), BS 610-10, und des § 3 Abs. 2 der Kommunalabgabenverordnung (KAVO) vom 11. Januar 1996 (GVBl. S. 67), geändert durch Art. 59 Euro-Anpassungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 28. August 2001 (GVBl S. 210), BS 610-10-1, aufgestellte letzte geprüfte und genehmigte Jahresabschluss.

Die Zuwendungsempfänger bzw. ihre Einrichtungen (z.B. Eigenbetriebe, Eigengesellschaften) dürfen jedoch nicht in den letzten fünf Jahren Gewinne oder Überschüsse an den allgemeinen Haushalt der Träger, Mitglieder oder Gesellschafter abgeführt oder in den letzten zehn Jahren vor der Bewilligung Eigenkapital zurückgezahlt haben, es sei denn, diese Beträge werden in die Einrichtungen (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung) wieder eingelegt.

Entnahme Eigenkapital
Sofern ausgabenwirksame Verluste von der Trägergemeinde ausglichen werden, stellt dies keine Eigenkapitalentnahme dar. Dies gilt auch für die spätere Rückerstattung der von der Trägergemeinde übernommenen Verluste aus erzielten Überschüssen.

Zur angemessenen Kostendeckung der Wasserdienstleistungen (Artikel 9 der Wasserrahmenrichtlinie), muss das anhand des geprüften Jahresabschlusses nachzuweisende Entgeltaufkommen zumindest einen Umfang von 90 v.H. (Mindestkostendeckung) des jeweiligen Entgeltbedarfs I betragen.

Wird dieser Wert nicht erreicht, wird eine Zuwendung nur unter dem Vorbehalt gewährt, dass in den folgenden zwei Jahren die Mindestkostendeckung nachweislich erreicht ist.

Mindestkostendeckung
Eine neue Bewilligung wird nur erteilt, wenn der Maßnahmeträger in der ihm gesetzten 2-Jahresfrist eine Entgeltanpassung nachweislich vorgenommen hat.

Ansonsten kann die Zuwendung zurückgefordert werden.

Das für die wasserwirtschaftliche Förderung zuständige Ministerium kann abweichend der vorstehenden Regelungen der Nummer 4.4.1 in besonders begründeten Einzelfällen Maßnahmen fördern, etwa

  • zur Sicherung vertretbarer Entgelte aus strukturpolitischen Gründen, insbesondere soweit sich durch große Bauprojekte in den Förderbereichen 2.1 und 2.2 mit den binnen 3 Jahren beim jeweiligen Maßnahmenträger anfallenden Investitionskosten von mehr als 5,0 Mio. EUR besondere Belastungen für die Entgelte ergeben,
  • bei einem besonderen Interesse des Landes im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit.

Hierbei sind die finanzielle Leistungsfähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften und die vorhandene Entgeltbelastung zu berücksichtigen („Großinvestitionsbonus“).

4.4.2 Gewässermaßnahmen, Hochwasserschutz (Förderbereich 2.5 bis 2.8, 2.10)

Der Maßnahmeträger hat eigene Finanzierungsmöglichkeiten, Kostenerstattungen sowie andere Finanzhilfen voll auszuschöpfen und auf Anforderung nachzuweisen, dass er die Gewässer oder Anlagen in den letzten zehn Jahren ordnungsgemäß unterhalten hat.

Zum Ablösen bestehender naturschutz- oder wasserrechtlicher Ausgleichs- oder Ersatzverpflichtungen kann nur der dem Eigenanteil des Maßnahmeträgers entsprechende Anteil berücksichtigt werden.

mip/4/4_4.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/11 09:03 von admin
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