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2.1 Förderbereich Wasserversorgung

Die Erstausstattung von Wasserversorgungsanlagen gilt als abgeschlossen.

Maßnahmen der öffentlichen Wasserversorgung sind grundsätzlich über kostendeckende Entgelte zu finanzieren. Zuwendungen für den Bau und Modernisierung der Infrastruktur werden nur an Maßnahmeträger mit einer weit überdurchschnittlich hohen Entgeltbelastung gewährt. Daneben können Zuwendungen entgeltunabhängig als Bonusförderung für Maßnahmen von besonderem wasserwirtschaftlichen Interesse gewährt werden.

Gefördert wird der zur Erhöhung der Versorgungssicherheit und der zur Erreichung der Klimaschutzziele erforderliche Ausbau von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen, sowie Kosten zum notwendigen Ankauf von Flächen, soweit dies dem Schutz des Wasservorkommens dient.

Hierzu zählen insbesondere:

  • dementsprechende Anlagen zur Gewinnung, zur Aufbereitung und zum Schutz von Wasservorkommen für die öffentliche Wasserversorgung,
  • Vorarbeiten zur planerischen und rechtlichen Sicherung, Erkundung und Erschließung neuer Wasservorkommen,
  • die Anbindung an zentrale Versorgungseinheiten,
  • die Errichtung überregionaler Versorgungsverbünde,
  • Maßnahmen zum Schutz der kritischen Infrastrukturen der öffentlichen Wasserversorgung,
  • Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung von Menge und Qualität der Wasserversorgung und zur Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung,
  • Maßnahmen zur Reaktivierung von Wasserfassungen, die aufgrund einer zu hohen stofflichen Belastung des Grundwassers aus der Wassergewinnung herausgenommen wurden,
  • Maßnahmen für eine klimaneutrale Wasserversorgung (Energieeinsparung und/oder Eigenenergieerzeugung),
  • Maßnahmen zur Verringerung von Wasserverlusten,
  • Maßnahmen der Digitalisierung zur Effizienzsteigerung oder Erhöhung der Sicherheit,
  • Erhaltung von bedeutsamen wasserwirtschaftlichen Anlagen.

Die Gewährung von Zuwendungen für die Ertüchtigung oder dem Neubau von Trinkwasserspeichern setzt voraus, dass die Möglichkeiten zur Energieeinsparung, -rückgewinnung und -speicherung (Lastmanagement, Turbinierung) geprüft und ausgeschöpft werden.

Trinkwasserspeicher-Energieeffizienz
Bei jedem Neubauvorhaben sind die Möglichkeiten der Energieeinsparung (Effiziente Pumpen), -rückgewinnung (Turbinierung, PV-Anlagen) und –speicherung (Speichermanagement, PV- Energiespeicher) eingehend zu prüfen. Die obere Wasserbehörde muss in der baufachlichen Stellungnahme eine entsprechende Bewertung abgeben aus der hervorgeht, dass dem Prüfgebot hinreichend Rechnung getragen wurde.

mip/2/2_1.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/11 16:23 von admin
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