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4.7 Teilung, Zusammenfassung

Über einen längeren Zeitraum sich erstreckende Maßnahmen sind in funktions- bzw. genehmigungsfähige Abschnitte aufzuteilen, die sich höchstens über einen Zeitraum von fünf Jahren erstrecken sollen.

Eine Aufteilung in mehrere Maßnahmen ist erforderlich, wenn ein Vorhaben unterschiedliche Fördergegenstände betrifft. Im Falle der Nummern 2.5 und 2.6 können die Planungskosten eigenständig gefördert werden.

Die Zusammenfassung zu einer Maßnahme setzt den räumlichen und funktionalen Zusammenhang der Teil-Maßnahmen voraus.

Zusammenfassung von Maßnahmen

Die finanzielle Förderung erfolgt regelmäßig als Projektförderung nach § 44 LHO. Dabei ist ein Projekt als ein einmaliger definierter Vorgang mit einem bestimmten Ziel definiert. Bei der Förderung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen sind insofern nur solche Teilprojekte in einem Antrag zusammenzufassen, die sachlich und räumlich einer konkreten Zielerreichung zuzuordnen sind. Eine unternehmensbezogene Zusammenfassung von Maßnahmen (z.B. Maßnahmen der VG xy oder Umsetzung des Abwasserkonzeptes der VG XY) kommen nicht in Betracht. Hier sind die entsprechenden einzelnen Projektförderanträge zu stellen. Fördermaßnahmen, die diesen Ansprüchen nicht genügen, sind zeitnah zum Abschluss zu bringen.

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