Gewässerkooperationen:
<tab> bis zu 90 v.H. Zuschuss, begrenzt auf zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von bis zu 200.000 EUR über einen Zeitraum von 3 Jahren.
Gewässerkooperationen
Der Höchstwert der Zuwendung bezieht sich auf das gesamte Kooperationsvorhaben, nicht auf die einzelnen Kooperationspartner.