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| **Wasserrückhalt im Wald** | **Wasserrückhalt im Wald** |
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| In Abstimmung mit Landesforsten können ausgewählte, kosteneffiziente Maßnahmen gefördert werden, soweit diese Bestandteil eines örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes sind. | In Abstimmung mit Landesforsten können ausgewählte, kosteneffiziente Maßnahmen gefördert werden, soweit diese Bestandteil eines örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes sind oder ergänzend dazu von der oberen Wasserbehörde befürwortet werden. |
| Dies betrifft: | Dies betrifft: |
| * Verschluss von Grabensystemen in Waldflächen | * Verschluss von Grabensystemen in Waldflächen |
| **Wasserrückhalt in der Fläche** | **Wasserrückhalt in der Fläche** |
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| Die Maßnahmen sollen in Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum Hochwasservorsorgesorge und --Hochwasserrisikomanagement (KHH) konzipiert werden. | Die Maßnahmen sollen in Abstimmung mit der oberen Wasserbehörde konzipiert werden. |
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| **Allgemeines, Gegenstand, Ziele:\\ ** Gefördert werden Maßnahmen, die den Wasserrückhalt in der Fläche und die Versickerung erhöhen. Dies kann durch direkte Erhöhung der Infiltrationsrate, Verlangsamung/Verzögerung oder Zwischenspeicherung des Abflusses bei gleichzeitiger Versickerung geschehen. | **Allgemeines, Gegenstand, Ziele:\\ ** Gefördert werden Maßnahmen, die den Wasserrückhalt in der Fläche und die Versickerung erhöhen. Dies kann durch direkte Erhöhung der Infiltrationsrate, Verlangsamung/Verzögerung oder Zwischenspeicherung des Abflusses bei gleichzeitiger Versickerung geschehen. |
| * **Gräben:** Gräben oder Verwallungen zur bloßen Umlenkung des Oberflächenabflusses ohne abflussverzögernde und versickernde Wirkung sind nicht förderfähig. | * **Gräben:** Gräben oder Verwallungen zur bloßen Umlenkung des Oberflächenabflusses ohne abflussverzögernde und versickernde Wirkung sind nicht förderfähig. |
| * **Mulden, Kleinstrückhalte, Versickerungsanlagen, Stauanlagen:** Oberirdische Versickerungsanlagen müssen den technischen Anforderungen des DWA Arbeitsblattes ATV-DVWK-A 138 „Planung und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ entsprechen. Rückhaltungen sind Stauanlagen, wenn sie ein Absperrbauwerk haben, welches einen Aufstau erzeugt. Stauanlagen werden nach Ziffer 2.10 gefördert, wenn sie den Kriterien für „kleinste Stauanlagen“ nach DWA-M 522 entsprechen (Stauvolumen < 10.000 m³, Höhe über luftseitigem Böschungsfuß < 2 m, robuste und einfache Bauweisen nach Anhang A, Tragsicherheitsnachweis in der Regel konstruktiv). Größere Stauanlagen s. Ziffer [[mip:2:2_7|2.7]]. Bei allen Maßnahmen ist auf eine regelmäßige Unterhaltung, sowie besonders auf die Erhaltung der Infiltrationskapazität, zu achten. | * **Mulden, Kleinstrückhalte, Versickerungsanlagen, Stauanlagen:** Oberirdische Versickerungsanlagen müssen den technischen Anforderungen des DWA Arbeitsblattes ATV-DVWK-A 138 „Planung und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ entsprechen. Rückhaltungen sind Stauanlagen, wenn sie ein Absperrbauwerk haben, welches einen Aufstau erzeugt. Stauanlagen werden nach Ziffer 2.10 gefördert, wenn sie den Kriterien für „kleinste Stauanlagen“ nach DWA-M 522 entsprechen (Stauvolumen < 10.000 m³, Höhe über luftseitigem Böschungsfuß < 2 m, robuste und einfache Bauweisen nach Anhang A, Tragsicherheitsnachweis in der Regel konstruktiv). Größere Stauanlagen s. Ziffer [[mip:2:2_7|2.7]]. Bei allen Maßnahmen ist auf eine regelmäßige Unterhaltung, sowie besonders auf die Erhaltung der Infiltrationskapazität, zu achten. |
| * **Maßnahmen in Gewässerauen:** Maßnahmen zum Rückhalt in der Gewässeraue sollten im Zusammenhang mit einer Renaturierung umgesetzt werden (Ziffer [[mip:5:5_2_1|5.2.1]). | * **Maßnahmen in Gewässerauen:** Maßnahmen zum Rückhalt in der Gewässeraue sollten im Zusammenhang mit einer Renaturierung umgesetzt werden (Ziffer [[mip:5:5_2_1|5.2.1]]). |
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