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| mip:2:2_8 [2023/03/08 10:41] – admin | mip:2:2_8 [2024/03/14 15:21] (aktuell) – admin |
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| **Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte** | **Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte** |
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| Sofern nach Auftragsbearbeitung das KHH einen Nachbesserungsbedarf am erstellten erstmaligen HSVK erkennt, ist dieser dem Maßnahmeträger mitzuteilen und bis zum Schlussverwendungsnachweis (Jahresfrist) eine Nachbearbeitung zu 90% förderfähig, begrenzt auf eine Aufstockung des bisherigen Auftragsvolumens um max. 30% | Sofern nach Auftragsbearbeitung die obere Wasserbehörde einen Nachbesserungsbedarf am erstellten erstmaligen HSVK erkennt, ist dieser dem Maßnahmeträger mitzuteilen und bis zum Schlussverwendungsnachweis (Jahresfrist) eine Nachbearbeitung zu 90% förderfähig, begrenzt auf eine Aufstockung des bisherigen Auftragsvolumens um max. 30% |
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| Spätere Ergänzungen werde als Fortschreibung der Konzepte (60%) gefördert (Ziffer [[mip:5:5_1_8|➥5.1.8]]). | Spätere Ergänzungen werde als Fortschreibung der Konzepte (60%) gefördert (Ziffer [[mip:5:5_1_8|➥5.1.8]]). |