Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
| mip:2:2_8 [2022/07/21 09:10] – admin | mip:2:2_8 [2024/03/14 15:21] (aktuell) – admin | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 10: | Zeile 10: | ||
| **Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte** | **Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte** | ||
| - | Sofern nach Auftragsbearbeitung | + | Sofern nach Auftragsbearbeitung |
| Spätere Ergänzungen werde als Fortschreibung der Konzepte (60%) gefördert (Ziffer [[mip: | Spätere Ergänzungen werde als Fortschreibung der Konzepte (60%) gefördert (Ziffer [[mip: | ||
| Zeile 26: | Zeile 26: | ||
| Hierzu sind geeignete Einheiten - bestehend aus mehreren Ortslagen - zu bilden und abzuarbeiten. Geschieht dies nicht, z.B. indem die Erstellung von öHSKV für Ortschaften/ | Hierzu sind geeignete Einheiten - bestehend aus mehreren Ortslagen - zu bilden und abzuarbeiten. Geschieht dies nicht, z.B. indem die Erstellung von öHSKV für Ortschaften/ | ||
| In diesen Fällen behält sich der Fördergeber vor, auf der Grundlage von Ziffer [[mip: | In diesen Fällen behält sich der Fördergeber vor, auf der Grundlage von Ziffer [[mip: | ||
| + | </ | ||
| + | |||
| + | <WRAP box 100%> | ||
| + | ** Kommunale Hochwassermeldepegel** | ||
| + | |||
| + | Der Bau von Hochwassermeldepegeln kann als Maßnahme des technischen Hochwasserschutzes über den Förderbereich 2.8 „Hochwasserrisikomanagement“ der FÖRIWWV mit bis zu 60 v.H. Zuschuss gefördert werden. Für eine erfolgreiche Förderung müssen folgende Anforderungen erfüllt sein: Darstellung der Ziele, die mit dem die Hochwasserpegel einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung des örtlichen Hochwasserrisikomanagements leisten sowie die Unterhaltung und Wartung durch ein entsprechendes Konzept gesichert sein. | ||
| + | </ | ||
| + | |||
| + | <WRAP box 100%> | ||
| + | **Notabflusswege** | ||
| + | |||
| + | Die Förderfähigkeit von technischen Hochwasserschutzmaßnahmen ist nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung immer auch vom Vorhandensein eines örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes (öHSVK) abhängig. | ||
| </ | </ | ||
| Zeile 32: | Zeile 44: | ||
| Maßnahmen zum technischen Hochwasserschutz werden nur gefördert, wenn sich die Notwendigkeit aus einem örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept ergibt. | Maßnahmen zum technischen Hochwasserschutz werden nur gefördert, wenn sich die Notwendigkeit aus einem örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept ergibt. | ||
| - | <WRAP box 100%>{{ : | + | <WRAP box 100%>{{ : |
| <WRAP box 100%> | <WRAP box 100%> | ||
| **Soweit für Außengebietswasser Versickerungsrigolen mit Anschluss an einen Regenwasserkanals errichtet werden, sind diese Maßnahmen als Abwassermaßnahmen zu bewerten und können dementsprechend (Ziffer [[mip: | **Soweit für Außengebietswasser Versickerungsrigolen mit Anschluss an einen Regenwasserkanals errichtet werden, sind diese Maßnahmen als Abwassermaßnahmen zu bewerten und können dementsprechend (Ziffer [[mip: | ||