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mip:4:4_8 [2023/08/16 08:27] – adminmip:4:4_8 [2024/02/29 08:51] (aktuell) – admin
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 Die rechtliche Verpflichtung zur Unterrichtung über das Submissionsergebnis und zur Einholung der Zustimmung der oberen Wasserbehörde ist zwingend zu beachten und kann ansonsten dazu führen, dass Mehrkosten nicht zuwendungsfähig sind oder auch bedarfsweise Fördermittel rückgefordert werden müssen. Die rechtliche Verpflichtung zur Unterrichtung über das Submissionsergebnis und zur Einholung der Zustimmung der oberen Wasserbehörde ist zwingend zu beachten und kann ansonsten dazu führen, dass Mehrkosten nicht zuwendungsfähig sind oder auch bedarfsweise Fördermittel rückgefordert werden müssen.
  
-Diese Verpflichtung steht im Zusammenhang mit Ziffer [[mip:4:4_8#4_8_11|4.8.11]] und bezieht sich auf diejenigen Fälle, bei denen Mehrkosten von mehr als 20 % geltend gemacht werden sollen. In diesen Fällen hat die Unterrichtung über das Submissionsergebnis mit geeigneten Unterlagen zu erfolgen, als Grundlage der Zustimmung der oberen Wasserbehörde.+Diese Verpflichtung steht im Zusammenhang mit Ziffer 4.8.11 und bezieht sich auf diejenigen Fälle, bei denen Mehrkosten von mehr als 20 % geltend gemacht werden sollen. In diesen Fällen hat die Unterrichtung über das Submissionsergebnis mit geeigneten Unterlagen zu erfolgen, als Grundlage der Zustimmung der oberen Wasserbehörde.
 </WRAP> </WRAP>
  
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 Richtlinie für klassische öffentliche Auftraggeber (Richtlinie 2014/24/EU, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2019/1828 der Kommission vom 30.10.2019) ab 01.01.2022 bis 31.12.2023 gelten: Richtlinie für klassische öffentliche Auftraggeber (Richtlinie 2014/24/EU, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2019/1828 der Kommission vom 30.10.2019) ab 01.01.2022 bis 31.12.2023 gelten:
  
-  * Bauleistungen: **5.382.000 Euro** +  * Bauleistungen: **5.538.000 Euro** 
-  * Liefer-/Dienstleistungen: **215.000 Euro** (431.000 EUR bei Unternehmen, die der Sektorenerichtlinie 2014/25/EU unterliegen)+  * Liefer-/Dienstleistungen: **221.000 Euro** (431.000 EUR bei Unternehmen, die der Sektorenerichtlinie 2014/25/EU unterliegen)
  
  
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 <WRAP box 100%> ** Mehrkosten** <WRAP box 100%> ** Mehrkosten**
  
-Der 20%-Wert nach Ziffer 4.8.11 bezieht sich jeweils auf die im letzten Förderantrag enthaltenen Finanzplan. Zur Mitteilung der maßgeblichen Submissionsergebnisse siehe Ziffer 4.8.1. +Die finanzielle Förderung nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung vom 02.12.2021 sieht regelmäßig für Baumaßnahmen eine Projektförderung als Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Kosten vor. Grundlage dafür sind die in dem der Bewilligung zu Grunde liegenden Aktualisierungsantrag dargestellten Kosten der Finanzplanung und die Abgrenzung der davon als zuwendungsfähig anerkannten 
-Der Aktualisierungsantrag ist zeitnah nach eingetretenen Kostensteigerungen, spätestens bis zum Ablauf des im Zuwendungsbescheid festgelegten Bewilligungszeitraums zu stellen.+ 
 +Kosten durch die obere Wasserbehörde. 
 + 
 +Darüberhinausgehende Mehrkosten können nach Ziffer 4.8.11 nur unter bestimmten Randbedingungen gefördert werden (vgl. RdSchreiben vom 05.01.2024).\\ Soweit Mehrkosten den Finanzplan nur um einen Wert von bis zu 20 Prozent überschreiten, können diese Kosten ohne vorherigen Aktualisierungsantrag im Schlussverwendungs-nachweis geltend gemacht werden. Für die bei der Verwendungsnachweisprüfung gebilligten Mehrkosten (maximal 20 Prozent der ursprünglichen Finanzplanung) kann anschließend ein Förderantrag gestellt werden. Dieser Förderantrag ist nach Ziffer 4.8.11 spätestens bis zum Ablauf des auf die Prüfung des Verwendungsnachweises folgenden Jahres zu stellen. 
 + 
 +Soweit Mehrkosten den Finanzplan um einen Wert mehr als 20 Prozent überschreiten, können diese Kosten immer nur mit einem gebilligten Aktualisierungsantrag im Schlussverwendungsnachweis geltend gemacht werden. Ansonsten werden als Mehrkosten maximal bis zu 20 Prozent gegenüber der ursprünglichen 
 + 
 +Finanzplanung anerkannt. 
 + 
 +Der **Aktualisierungsantrag**, mit dem **Mehrkosten** durch Fortschreibung der Finanzplanung geltend gemacht werden, muss **innerhalb des Bewilligungszeitraums des letzten Zuwendungsbescheides** gestellt werden. 
 + 
 +Hierbei sind drei Fallkonstellationen möglich:\\ 
 +  * Mehrkosten entstehen im **Bewilligungszeitraum** der **Erstbewilligung**\\ 
 +  * Mehrkosten entstehen im **Bewilligungszeitraum** einer **Wiederbewilligung**\\ <wrap indent>In diesen Fällen erweitert sich der Anmeldezeitraum für Mehrkosten bis zum</wrap> \\ <wrap indent>Ende des Bewilligungszeitraums der Wiederbewilligung (wird nur einmal gewährt)</wrap>\\ 
 +  * Mehrkosten entstehen im **Bewilligungszeitraum** einer **Folgebewilligung**\\ 
 +{{ :mip:grafik:mehrkosten_4_8_11.png?nolink |}}
  
 </WRAP> </WRAP>
mip/4/4_8.1692167278.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/08/16 08:27 von admin
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