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mip:5:5_1_1 [2023/08/15 13:42] – adminmip:5:5_1_1 [2024/03/14 15:31] (aktuell) – admin
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 <wrap indent><wrap indent><wrap indent>CO<sub>2</sub>-Effizienz kleiner gleich 100 EUR/t CO<sub>2</sub> 25 v.H. Zuschuss</wrap></wrap></wrap> \\  <wrap indent><wrap indent><wrap indent>CO<sub>2</sub>-Effizienz kleiner gleich 100 EUR/t CO<sub>2</sub> 25 v.H. Zuschuss</wrap></wrap></wrap> \\ 
  
-    * Die zuwendungsfähigen Kosten sind für diesen Bonus im Einzelfall für die jeweils maßgeblichen energierelevanten Anlagenteile abzugrenzen. \\ <WRAP box 80%>**Bagatellgrenze** \\ \\+    * Die zuwendungsfähigen Kosten sind für diesen Bonus im Einzelfall für die jeweils maßgeblichen energierelevanten Anlagenteile abzugrenzen. \\ <WRAP box 80%>**Energieeffizienzmaßnahmen** \\ \\ 
 +Für die Gewährung des Klima-Bonus kommen nur unmittelbare Effizienzmaßnahmen wie z.B. Austausch von Pumpen, Aggregaten, Maschinen mit geringerem Energiebedarf etc. in Betracht.  
 +Mittelbar entstehende Energieeinsparungen durch veränderte Leitungsführung, Vermeidung von Pumpenergie etc. bleiben außen vor.</WRAP> <WRAP box 80%>**Bagatellgrenze** \\ \\
 Die erreichte Energieeinsparung bzw. Eigenenergieerzeugung muss mindestens 10.000 kg CO2 im Jahr betragen.\\ Die erreichte Energieeinsparung bzw. Eigenenergieerzeugung muss mindestens 10.000 kg CO2 im Jahr betragen.\\
 Für Maßnahmen zur Energieeinsparung ist die Überschreitung dieses Schwellenwertes für jede zur Förderung beantragte  Maßnahme nachzuweisen. Gleichartige, zeitgleich geplante  Maßnahmen (z.B. Umrüstung von Pumpen in zwei Pumpwerken oder Nachrüstung von Hochbehältern mit PV-Anlagen) können in einer MIP-Nummer zusammengefasst werden um das Überschreiten der Bagatellgrenze zu erreichen.\\ Für Maßnahmen zur Energieeinsparung ist die Überschreitung dieses Schwellenwertes für jede zur Förderung beantragte  Maßnahme nachzuweisen. Gleichartige, zeitgleich geplante  Maßnahmen (z.B. Umrüstung von Pumpen in zwei Pumpwerken oder Nachrüstung von Hochbehältern mit PV-Anlagen) können in einer MIP-Nummer zusammengefasst werden um das Überschreiten der Bagatellgrenze zu erreichen.\\
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-    * für neue Trinkwasser-Verbundleitungen zu anderen Maßnahmenträgern zur Erhöhung der Versorgungssicherheit bei Wasserknappheit:\\ <tab> - 20 v.H. Zuschuss+    * für neue Trinkwasser-Verbundleitungen zu anderen Maßnahmenträgern zur Erhöhung der Versorgungssicherheit bei Wasserknappheit:\\ <wrap indent> - 20 v.H. Zuschuss</wrap>
  
   * **„KRITIS-Bonus“**   * **„KRITIS-Bonus“**
     * für geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz der Wasserversorgung (z.B. Notstromaggregate, Fernüberwachung, IT-Sicherheit), die auf der Grundlage von Gutachten nach Ziffer 2.3 zur Umsetzung kommen     * für geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz der Wasserversorgung (z.B. Notstromaggregate, Fernüberwachung, IT-Sicherheit), die auf der Grundlage von Gutachten nach Ziffer 2.3 zur Umsetzung kommen
  
-<tab><tab><tab> - 15 v.H. Zuschuss+<wrap indent><wrap indent> <wrap indent>  - 15 v.H. Zuschuss</wrap></wrap></wrap>
  
-<tab><tab><tab> - 20 v.H. Zuschuss für Unternehmen mit gültiger TSM-Bestätigung+<wrap indent><wrap indent> <wrap indent>  - 20 v.H. Zuschuss für Unternehmen mit gültiger TSM-Bestätigung</wrap></wrap></wrap>
  
 <WRAP box 100%>**KRITIS-Bonus** <WRAP box 100%>**KRITIS-Bonus**
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 +30 % = **neu 45 / 50%** für Investitionskosten je Maßnahmeträger bis 2,0 Mio. EUR, +30 % = **neu 45 / 50%** für Investitionskosten je Maßnahmeträger bis 2,0 Mio. EUR,
  
-+25 % = **neu 40 / 45%** für Investitionskosten je Maßnahmeträger von 2,0- 5,0 Mio. EUR,++25 % = **neu 40 / 45%** für Investitionskosten je Maßnahmeträger von 2,0 - 5,0 Mio. EUR,
  
 +20 % = **neu 35 / 40%** für Investitionskosten je Maßnahmeträger über 5,0 Mio. EUR %%(*%% +20 % = **neu 35 / 40%** für Investitionskosten je Maßnahmeträger über 5,0 Mio. EUR %%(*%%
  
-\\ Neben den bereits unter 5.1.1 angesprochenen Maßnahmen sind auch folgende Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz förderfähig+\\ Neben den bereits unter 5.1.1 angesprochenen Maßnahmen sind auch folgende Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz förderfähig.
  
   * Schaffung von Redundanzen durch zusätzliches verbundrelevantes Speichervolumen zur gemeinsamen Nutzung durch mehrere Maßnahmenträger (Neubau oder Erweiterung)   * Schaffung von Redundanzen durch zusätzliches verbundrelevantes Speichervolumen zur gemeinsamen Nutzung durch mehrere Maßnahmenträger (Neubau oder Erweiterung)
-  *  
   * Zusätzliche Kapazität in Wassergewinnungsanlagen   * Zusätzliche Kapazität in Wassergewinnungsanlagen
-  *  
   * Reaktivierung bestehender Wassergewinnungsanlagen   * Reaktivierung bestehender Wassergewinnungsanlagen
-  *  
   * Bau von Übergabeeinrichtungen zwischen Maßnahmeträgern   * Bau von Übergabeeinrichtungen zwischen Maßnahmeträgern
-  *  
   * Pumpstationen zur Ersatzwasserversorgung in andere Versorgungsnetze   * Pumpstationen zur Ersatzwasserversorgung in andere Versorgungsnetze
  
mip/5/5_1_1.1692099737.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/08/15 13:42 von admin
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