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| - | * Die zuwendungsfähigen Kosten sind für diesen Bonus im Einzelfall für die jeweils maßgeblichen energierelevanten Anlagenteile abzugrenzen. \\ <WRAP box 80%> | + | * Die zuwendungsfähigen Kosten sind für diesen Bonus im Einzelfall für die jeweils maßgeblichen energierelevanten Anlagenteile abzugrenzen. \\ <WRAP box 80%> |
| + | Für die Gewährung des Klima-Bonus kommen nur unmittelbare Effizienzmaßnahmen wie z.B. Austausch von Pumpen, Aggregaten, Maschinen mit geringerem Energiebedarf etc. in Betracht. | ||
| + | Mittelbar entstehende Energieeinsparungen durch veränderte Leitungsführung, | ||
| Die erreichte Energieeinsparung bzw. Eigenenergieerzeugung muss mindestens 10.000 kg CO2 im Jahr betragen.\\ | Die erreichte Energieeinsparung bzw. Eigenenergieerzeugung muss mindestens 10.000 kg CO2 im Jahr betragen.\\ | ||
| Für Maßnahmen zur Energieeinsparung ist die Überschreitung dieses Schwellenwertes für jede zur Förderung beantragte | Für Maßnahmen zur Energieeinsparung ist die Überschreitung dieses Schwellenwertes für jede zur Förderung beantragte | ||
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| - | * für neue Trinkwasser-Verbundleitungen zu anderen Maßnahmenträgern zur Erhöhung der Versorgungssicherheit bei Wasserknappheit: | + | * für neue Trinkwasser-Verbundleitungen zu anderen Maßnahmenträgern zur Erhöhung der Versorgungssicherheit bei Wasserknappheit: |
| * **„KRITIS-Bonus“** | * **„KRITIS-Bonus“** | ||
| * für geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz der Wasserversorgung (z.B. Notstromaggregate, | * für geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz der Wasserversorgung (z.B. Notstromaggregate, | ||
| - | <tab><tab><tab> - 15 v.H. Zuschuss | + | <wrap indent><wrap indent> <wrap indent> - 15 v.H. Zuschuss</ |
| - | <tab><tab><tab> - 20 v.H. Zuschuss für Unternehmen mit gültiger TSM-Bestätigung | + | <wrap indent><wrap indent> <wrap indent> - 20 v.H. Zuschuss für Unternehmen mit gültiger TSM-Bestätigung</ |
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