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| mip:5:5_1_12 [2022/01/09 10:05] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | mip:5:5_1_12 [2023/08/23 17:39] (aktuell) – admin |
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| **Sonderförderprogramm „Öffentliche Trinkwasserbrunnen“** | **Sonderförderprogramm „Öffentliche Trinkwasserbrunnen“** |
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| Festbetragsförderung 4.000 EUR je Trinkwasserbrunnen\\ | * Festbetragsförderung 4.000 EUR je Trinkwasserbrunnen; Förderung bis zu 8.000 Euro möglich |
| Regelmäßig 2 Brunnen je Kommune (VG/Stadt)\\ | * Regelmäßig 2 Brunnen je Kommune (VG/Stadt) - Einzelfallentscheidung! \\ Z.B: Verbandsgemeinden, die Trinkwasserbrunnen in verschiedenen Ortsgemeinden aufstellen \\ und eine gut frequentierte öffentliche Lage mit hinreichender Trinkwasserabgabe gesichert ist. |
| Vorlage der Aktualisierungsanträge, wenn Maßnahme abgeschlossen ist und Kosten abschließend bekannt sind.\\ | * Vorlage der Aktualisierungsanträge, wenn Maßnahme abgeschlossen ist und Kosten abschließend bekannt sind. |
| Antragstellung ganzjährig, keine Baumaßnahme, kein vereinfachter VN, keine kommunalaufsichtliche Stellungnahme erforderlich. | * Antragstellung ganzjährig, keine Baumaßnahme, kein vereinfachter VN, keine kommunalaufsichtliche Stellungnahme erforderlich. |
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