Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
mip:5:5_1_3 [2022/01/09 09:21] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1mip:5:5_1_3 [2022/11/30 08:43] (aktuell) – admin
Zeile 17: Zeile 17:
  
 <WRAP box 100%> <WRAP box 100%>
-**Potenzialstudien - Kommunalrichtlinie**+**Kanalsanierung** \\ \\ 
 +Für den Höchstwert der Zuwendungen für Kanalsanierungskonzepte gilt in Anlehnung an die Vorgaben der SÜVOA jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren. Der Fördergegenstand wurde 2011 aufgenommen, insoweit gilt das aktuelle Zeitfenster 2022-2031, vorherige Förderungen bleiben außen vor.  
 +</WRAP>
  
-Potenzialstudien für eine klimafreundliche Abwasserbehandlung bzw. Trinkwasserversorgung nach den Anforderungen der Kommunalrichtlinie des Bundes (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ vom 5. Dezember 2019) können ergänzend zur Förderung durch den Bund vom Land bezuschusst werden.\\ +<WRAP box 100%> 
-(Neue Kommunalrichtlinie tritt ab 01.01.2022 in Kraft)+**Machbarkeitsstudien - Kommunalrichtlinie**
  
-Mit der Förderung nach den FÖRIWW kann den Fördersatz nach Kommunalrichtlinie (50%) um 35 % auf bis zu 85% aufstocken (der Mindesteigenanteil muss mindestens 15 % betragen). (Bis zum 31.12.2021 ist der Fördersatz des Bundes auf 60% erhöht! Der Eigenanteil wurde auf 5% abgesenkt).+Machbarkeitsstudien für eine klimafreundliche Abwasserbehandlung bzw. Trinkwasserversorgung nach den Anforderungen der Kommunalrichtlinie des Bundes (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ vom 22. November 2021) können ergänzend zur Förderung durch den Bund vom Land bezuschusst werden.\\ 
 + 
 +Die vorhandenen Fördermöglichkeiten nach der Kommunalrichtlinie des Bundes sind immer vorrangig vor der Landesförderung auszuschöpfen!\\ 
 + 
 +Mit der Förderung nach den FÖRIWW kann den Fördersatz nach Kommunalrichtlinie (50%) um 35 % auf bis zu 85% aufstocken (der Mindesteigenanteil muss mindestens 15 % betragen). (Bis zum 31.12.2022 wird der Eigenanteil auf 5% abgesenkt und ist eine Aufstockung um 45% möglich, Bundesanteil 50%). 
 + 
 +Im Finanzplan MIP-Förderung muss die Förderung des Bundes nicht als Leistung Dritter abgesetzt werden. Es reicht eine Hinweis in den Erläuterungen zur beantragten Zuwendung: „Ein Förderantrag wurde am (Datum) /wird über die Kommunalrichtlinie gestellt. Bedingt durch den Mindesteigenanteil von 5%/15% (2022/ab 2023) möchten wir über die Kumulierungsmöglichkeit die Förderung über die FöRiWWV um weitere 45% (2022/ab 2023) aufstocken.“ 
 + 
 +Soweit die Kosten einer Machbarkeitsstudie unter 10.000 EUR liegen, kann aus verwaltungsökonomischen Gründen eine ausschließliche Förderung des Landes nach Ziffer 5.1.3 mit bis zu 70% Zuschuss erfolgen. Bei darüber liegenden Kosten reduziert sich die Förderung des Landes für die gesamte Machbarkeitsstudie auf denjenigen Anteil, der für die Förderung des Landes bei Ausschöpfen der Kumulierungsmöglichkeiten zulässig ist. Dies sind regelmäßig 35% Zuschuss.\\ 
 +Soweit eine Machbarkeitsstudie, die den Anforderungen nach Ziffer 4.1.6 der Kommunalrichtlinie genügt, älter als 2 Jahre ist und der Bund für eine Förderung von Umsetzungsmaßnahmen eine Aktualisierung bzw. Ergänzung einfordert, können die Kosten dieser Nachbearbeitung vom Land gefördert werden.\\ 
 +Diese Förderung beschränkt sich auf einen Höchstwert der zuwendungsfähigen Kosten von 10.000 EUR und kann nach Ziffer 5.1.3 FÖRIWWV mit 70% Zuschuss gefördert werden.\\
  
 Sollen für denselben Zweck Zuwendungen von mehreren Stellen des Landes oder sowohl vom Land als auch von anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts bewilligt werden, ist dies der Bewilligungsbehörde rechtzeitig mitzuteilen. Zuwendungsbescheide anderer Stellen sind dem Verwendungsnachweis anzufügen. Sofern sich aus der Kumulierung von Zuwendungen eine Überschreitung von maßgeblichen Beihilfehöchstbeträgen (beispielsweise Mindesteigenanteil für Zuwendungen nach der Kommunalrichtlinie) ergibt, kann die vom Land gewährte Zuwendung auf den zulässigen Betrag gekürzt werden. Sollen für denselben Zweck Zuwendungen von mehreren Stellen des Landes oder sowohl vom Land als auch von anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts bewilligt werden, ist dies der Bewilligungsbehörde rechtzeitig mitzuteilen. Zuwendungsbescheide anderer Stellen sind dem Verwendungsnachweis anzufügen. Sofern sich aus der Kumulierung von Zuwendungen eine Überschreitung von maßgeblichen Beihilfehöchstbeträgen (beispielsweise Mindesteigenanteil für Zuwendungen nach der Kommunalrichtlinie) ergibt, kann die vom Land gewährte Zuwendung auf den zulässigen Betrag gekürzt werden.
  
-Das Land RP hat mit dem PtJ ein Verwaltungsabkommen abgeschlossen. Diese Verwaltungsvereinbarung ermöglicht es, dass sowohl der Projektträger Jülich als auch das MKUEM unabhängig voneinander entsprechende Zuwendungsbescheide für dieselbe Fördermaßnahme erlassen können.+Das Land RP hat mit dem Projektträger ZUG (vorher PtJ) ein Verwaltungsabkommen abgeschlossen. Diese Verwaltungsvereinbarung ermöglicht es, dass sowohl der Projektträger Jülich als auch das MKUEM unabhängig voneinander entsprechende Zuwendungsbescheide für dieselbe Fördermaßnahme erlassen können.\\ 
 +Die Kommunalrichtlinie lässt eine gestaffelte Beantragung der Machbarkeitsstudie inkl. der Leistungsphasen und Inhalte gemäß Technischem Annex für die Leistungsphasen 1 und 2 und anschließend Leistungsphasen 3 und ggf. 4 ausdrücklich zu. Der Bund erlässt in diesem Fall auch zwei getrennte Zuwendungsbescheide.\\ 
 +Für die ergänzende Förderung des Landes ist dies insoweit nicht von Belang, da beide Teilleistungen (LP1/2 bzw. LP3/4) unter einer MIP-Maßnahme gemeinsam zur Förderung beantragt werden können. Hierzu kann durch einen Aktualisierungsantrag bedarfsweise der Finanzplan um die Kosten der LP3/4 ergänzt werden, soweit zunächst nur die LP1/2 abgebildet war. 
 </WRAP> </WRAP>
  
mip/5/5_1_3.1641716504.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/01/09 09:21 von 127.0.0.1
www.chimeric.de Valid CSS Driven by DokuWiki do yourself a favour and use a real browser - get firefox!! Recent changes RSS feed Valid XHTML 1.0