Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
mip:5:5_2_2 [2022/09/13 14:07] – adminmip:5:5_2_2 [2023/05/12 10:11] (aktuell) – admin
Zeile 78: Zeile 78:
 In Abhängigkeit von der Relevanz der Gewässerentwicklungsmaßnahme gelten für Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes folgende Kostenrichtwerte (Bau, Grunderwerb, Nebenkosten): In Abhängigkeit von der Relevanz der Gewässerentwicklungsmaßnahme gelten für Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes folgende Kostenrichtwerte (Bau, Grunderwerb, Nebenkosten):
  
-{{ :mip:grafik:kostenrichtwerte_gewaesserentwicklung.png?nolink&800 |}}+{{ :mip:grafik:kostenrichtwerte_gewaesserentwicklung_2023.jpg?nolink&800 |}}
  
 Die Höhe der maximal zuwendungsfähigen Kosten soll entsprechend den Richtwerten begrenzt werden.\\ Die Höhe der maximal zuwendungsfähigen Kosten soll entsprechend den Richtwerten begrenzt werden.\\
Zeile 90: Zeile 90:
 Die Angemessenheit der zuwendungsfähigen Kosten in Prozent der IVK wird in Abhängigkeit der Lage und Relevanz der Maßnahmen wie folgt abgeleitet: Die Angemessenheit der zuwendungsfähigen Kosten in Prozent der IVK wird in Abhängigkeit der Lage und Relevanz der Maßnahmen wie folgt abgeleitet:
  
-{{ :mip:grafik:richtwerte_herst_durchg.png?nolink&600 |}}+{{ :mip:grafik:kostenrichtwerte_durchgaengigkeit_2023.jpg?nolink&600 |}}
  
 Beispiel WK im guten Zustand, Gewässer < 10 km²  Beispiel WK im guten Zustand, Gewässer < 10 km² 
Zeile 122: Zeile 122:
   * Ausgaben für Richtfeste und Einweihungen, Bewirtungskosten,   * Ausgaben für Richtfeste und Einweihungen, Bewirtungskosten,
   * Ausgaben für Gerichtskosten, Anwälte.   * Ausgaben für Gerichtskosten, Anwälte.
 +
 +<WRAP box 100%>
 +**KWK-Zuschläge**\\
 +
 +Betreiber von KWK-Anlagen können nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zeitlich befristete Zuschlagszahlungen erhalten. Solche Zuschlagszahlungen stehen jedoch regelmäßig unter dem Verbot einer Kumulierung mit sonstigen Investitionskostenförderungen (§ 7 Abs. 4 KWKG 2020).Dieses Kumulierungsverbot gilt auch für Zuwendungen des Landes nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung. Insoweit hat der Maßnahmeträger als Fördervoraussetzung eine Erklärung abzugeben, dass ergänzend zu einer beantragten Förderung nach den FÖRIWWV entsprechende KWK-Zuschläge nicht in Anspruch genommen werden.
 +</WRAP>
  
mip/5/5_2_2.1663070824.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/09/13 14:07 von admin
www.chimeric.de Valid CSS Driven by DokuWiki do yourself a favour and use a real browser - get firefox!! Recent changes RSS feed Valid XHTML 1.0