Gefördert werden Grundlagenuntersuchungen, Forschungs-, Entwicklungs- und Modellvorhaben sowie Pilotprojekte
zu Innovationen im Bereich der Gewässerökologie,
zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie,
zum Schutz der Ressource Wasser (insbes. gefährliche Stoffe, antibiotikaresistente Keime, Mikroverunreinigungen und damit im Zusammenhang stehend Mikroplastik),
zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen,
für eine ökologisch verträgliche Wasserkraftnutzung,
zur Weiterentwicklung und Digitalisierung einer nachhaltigen Abwasser- bzw. Wasserversorgungstechnik,
im Bereich des vorsorgenden Gewässerschutzes oder für einen vorsorgenden Hochwasserschutz,
an denen ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Zu diesem Fördergegenstand zählen auch zeitlich befristete Förderungen von besonderem wasserwirtschaftlichen Interesse (z.B. Förderprogramm Trinkwasserbrunnen), die durch einen Erlass weiter konkretisiert werden können.