2.3 Förderbereich Analysen, Gutachten und Konzeptionen

Gefördert werden Analysen, Gutachten und Konzeptionen zur Modernisierung von Infrastruktur der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung:

Gefördert werden auch sonstige Analysen, Gutachten und Konzeptionen an denen ein besonderes wasserwirtschaftliches Interesse besteht, insbesondere auch Gutachten und Erhebungen zur Realisierung von Maßnahmen zur Vorbereitung interkommunaler Kooperationen (organisatorische und wirtschaftliche Bewertungen).

Gutachten - Fördergegenstände

Förderfähig sind auch Potenzialstudien für klimafreundliche Abwasserbehandlungsanlagen bzw. Trinkwasserversorgung nach der Kommunalrichtlinie (Neufassung ab 01.01.2022).

Gutachten und Konzepte zum Schutz der kritischen Infrastrukturen Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung sind an den Empfehlungen des BBK „Sicherheit in der Trinkwasserversorgung, Teil1 Risikoanalyse“ auszurichten.

Nicht förderfähig sind gutachterliche Pflichtaufgaben aus der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wie etwa die Risikobewertung/Risikomanagement.

Gutachten - Kommunalaufsichtliche Stellungnahme

Siehe Ziffer ➥4.5