2.6 Förderbereich Beseitigung Schäden durch außergewöhnliche Wetterereignisse

Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden durch außergewöhnliche Wetterereignisse an Gewässern und Anlagen mit einem außergewöhnlich hohen Aufwand.

Fördervoraussetzung / Förderfähigkeit

Definition Starkregenereignis unter Bezugnahme auf aktuelle Starkregenereignisse (bisher 50 mm in 1 Stunde)

Schadensbeseitigung

Nach dem Ereignis ist es wichtig, sich als Kommune einen Überblick über das Ausmaß des Schadens zu verschaffen und diesen zu dokumentieren. Eine Dokumentation in Wort und Bild incl. Verortung ist Grundlage für eine Förderung. Gleichzeitig ist darauf zu achten, vorschnelle Aufräumarbeiten zu vermeiden, da dies den entstandenen Schaden noch vergrößern könnte oder gar wünschenswerte Gewässerentwicklungen wieder zunichtemacht.