5.1.11 Interkommunale Zusammenarbeit bei der Gewässerentwicklung

Gewässerkooperationen:

<tab> bis zu 90 v.H. Zuschuss, begrenzt auf zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von bis zu 200.000 EUR über einen Zeitraum von 3 Jahren.

Gewässerkooperationen

Der Höchstwert der Zuwendung bezieht sich auf das gesamte Kooperationsvorhaben, nicht auf die einzelnen Kooperationspartner.