Dies ist eine alte Version des Dokuments!


2.10 Förderbereich Verbesserung der Grundwasserneubildung, des Bodenwasserhaushalts und des Wasserrückhalts auf der Fläche

Gefördert werden außerdem Maßnahmen für eine erosions- und hochwassermindernde oder rückhaltende Bewirtschaftung öffentlicher Flächen, insbesondere

  • Flächenerwerb
  • Entsprechend profilierte Wegeseitengräben, Querschläge ins Gelände
  • Mulden, Kleinstrückhalte, Gräben,
  • Tümpel als System, Gräben als verbindendes Element,
  • Geländeprofilierungen zur Erhöhung des Wasserrückhalts,
  • Verlängerung der Fließwege, Verlangsamung der Abflussgeschwindigkeiten,
  • Naturnahe Bepflanzung zum Zweck des Wasser-/Treibgut- oder Geschieberückhalts.

Wasserrückhalt auf der Fläche

Die Maßnahmen sollen in Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum Hochwasservorsorgesorge und –hochwasserrisikomanagement (KHH) konzipiert werden.

Wasserrückhalt im Wald

In Abstimmung mit Landesforsten können ausgewählte, kosteneffiziente Maßnahmen gefördert werden, soweit diese Bestandteil eines örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes sind. Dies betrifft:

  • Verschluss von Grabensystemen in Waldflächen
  • Umleitung von Wegeentwässerungsgräben in Waldflächen
  • Anlage von Flutmulden
  • Einbau von Rigolen in hangparallelen Wegen

Die Förderung muss vom für den Hochwasserschutz zuständigen kommunalen Träger eingereicht werden. Soweit für die Umsetzung von Maßnahmen keine externen Dienstleister beauftragt werden und die aus einer Vergabe resultierenden Kosten nachgewiesen werden, sollen die Eigenleistungen von Landesforsten über das vereinbarte standardisierte Vorgehen der Kommune in Rechnung gestellt werden.

mip/2/2_10.1667229818.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/10/31 16:23 von admin
www.chimeric.de Valid CSS Driven by DokuWiki do yourself a favour and use a real browser - get firefox!! Recent changes RSS feed Valid XHTML 1.0