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Gefördert werden außerdem Maßnahmen für eine erosions- und hochwassermindernde oder rückhaltende Bewirtschaftung öffentlicher Flächen, insbesondere
Wasserrückhalt auf der Fläche
Die Maßnahmen sollen in Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum Hochwasservorsorgesorge und –hochwasserrisikomanagement (KHH) konzipiert werden.
Wasserrückhalt im Wald
In Abstimmung mit Landesforsten können ausgewählte, kosteneffiziente Maßnahmen gefördert werden, soweit diese Bestandteil eines örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes sind. Dies betrifft:
Die Förderung muss vom für den Hochwasserschutz zuständigen kommunalen Träger eingereicht werden. Soweit für die Umsetzung von Maßnahmen keine externen Dienstleister beauftragt werden und die aus einer Vergabe resultierenden Kosten nachgewiesen werden, sollen die Eigenleistungen von Landesforsten über das vereinbarte standardisierte Vorgehen der Kommune in Rechnung gestellt werden.