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2.3 Förderbereich Analysen, Gutachten und Konzeptionen
Gefördert werden Analysen, Gutachten und Konzeptionen zur Modernisierung von Infrastruktur der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung:
Feinanalysen zur Ermittlung des Energieeinsparpotenzials bzw. des Eigenstromerzeugungspotenzials, insbesondere Potenzialstudien für klimafreundliche Abwasserbehandlungsanlagen bzw. Trinkwasserversorgung nach der Kommunalrichtlinie,
Gutachten Energierückgewinnung Wasserversorgung, energetische Optimierung der Wassernetze,
Erstmalige Einführung eines Technischen Sicherheitsmanagements-TSM (DWA M 1000, DVGW W 1000),
Wasserverlustanalysen,
Kanalsanierungskonzepte (Bedarfsplanung),
Machbarkeitsstudien Wärmenutzung aus Abwasser,
Machbarkeitsstudien für eine weitergehende Nährstoff- /Spurenstoffeliminierung,
Gutachten, Untersuchungen und Konzepte zum Schutz der kritischen Infrastrukturen Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung,
Machbarkeitsstudien zur Umsetzung von wasserwirtschaftlichen Projekten im Rahmen der Wasserstoffstrategie des Landes,
Machbarkeitsstudien für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in wasserwirtschaftlichen Anlagen und Prozessen.
Gefördert werden auch sonstige Analysen, Gutachten und Konzeptionen an denen ein besonderes wasserwirtschaftliches Interesse besteht, insbesondere auch Gutachten und Erhebungen zur Realisierung von Maßnahmen zur Vorbereitung interkommunaler Kooperationen (organisatorische und wirtschaftliche Bewertungen).
Gutachten - Fördergegenstände
Förderfähig sind auch Potenzialstudien für klimafreundliche Abwasserbehandlungsanlagen bzw. Trinkwasserversorgung nach der Kommunalrichtlinie (Neufassung ab 01.01.2022).
Gutachten und Konzepte zum Schutz der kritischen Infrastrukturen Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung sind an den Empfehlungen des BBK „Sicherheit in der Trinkwasserversorgung, Teil1 Risikoanalyse“ auszurichten.
Gutachten - Kommunalaufsichtliche Stellungnahme
Siehe Ziffer ➥4.5