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2.4 Förderbereich Kooperationen Wasserversorgung-Landwirtschaft

Gefördert werden Maßnahmen (z.B. Wasserschutzberatung, Monitoring) im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit der Landwirtschaft zum vorbeugenden Schutz oder zur Vermeidung von Beeinträchtigungen in solchen Wasserkörpern, bei denen ein guter chemischer Zustand des Grundwassers entsprechend den Umweltzielen der Wasserrahmenrichtlinie nicht erreicht ist, sowie in sonstigen, im Hinblick auf den Grundwasserschutz sensiblen Bereichen, unter Berücksichtigung der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Europäischen Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor.

Hinweis
Weitere Informationen unter MIP-Förderung im Menüpunkt „Informationen“

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