4.3 Demografischer Wandel, Klimawandel, Klimaschutz

Bei allen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen der Infrastruktur sind die Auswirkungen des demografischen Wandels für den jeweiligen Siedlungsraum zu berücksichtigen und angepasste, flexible Lösungen zum Einsatz zu bringen.

Die Folgen des Klimawandels sind bei der Konzeption wasserwirtschaftlicher Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen. Die mit der Maßnahme realisierbaren Klimaschutzpotentiale sollen zur Umsetzung gebracht werden.
Maßnahmeträger im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung, die überdurchschnittlich hohe reale Wasserverluste ausweisen, werden Zuwendungen nach Ziffer ➥5.1.1 nur unter der Auflage gewährt, dass eine Wasserverlustanalyse durchzuführen und ein Umsetzungsplan zur Reduzierung der Verluste erarbeitet und vorgelegt wird.

Wasserverluste
Die Feststellung der Höhe der Wasserverluste kann nach den Vorgaben des Regelwerk DVGW W 392 (A) erfolgen.
Teilnehmer am Unternehmensbenchmarking können auch die diesbezüglichen unternehmensbezogenen Ergebnisse vorlegen.
Zur Identifikation der überdurchschnittlichen Wasserverluste hat das LfU eine Bilanzierung vorgenommen. Rund 40 WV-Unternehmen überschreiten einen Wert von 15% (Verluste, Eigenverbrauch + Löschwasser), bei denen anzunehmen ist, dass die realen Verluste überdurchschnittlich sind.

mip/4/4_3.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/11 17:29 von admin
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