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Maßnahmen außerhalb von Stauanlagen nach 5.1.7:
<tab> bis zu 70 v.H. Zuschuss, insgesamt maximal 250.000 EUR Zuschuss je Maßnahmenträger.
Zuständigkeiten
Das Oberflächenwasser von Außengebietsflächen sollte möglichst von der örtlichen Kanalisation ferngehalten werden. Die Zuständigkeit für das auf die Gemeinde von den Hanglagen wild abfließende Wasser liegt bei der jeweiligen Ortsgemeinde. Die Beantragung der Fördermittel sollte über die jeweilige Verbandsgemeinde für eine oder mehrere Ortsgemeinden gebündelt erfolgen. Sofern die Finanzierung der Maßnahmen aus den Haushalten der Ortsgemeinden erfolgt, ist die kommunalaufsichtliche Stellungnahme darauf abzustellen.
Das Förderbudget von 250.000 EUR je Verbandsgemeinde gilt zunächst bis 2026.