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5.1.3 Analysen, Gutachten und Konzeptionen (Förderbereich 2.3):
  • bis zu 70 v.H. Zuschuss, insgesamt maximal 150.000 EUR Zuschuss

Gutachten - Differenzierte Maßnahmenarten

Maßnahmeart Bezeichnung
6.1.1 TSM
6.1.2 Benchmarking
6.1.3 Kanalsanierungskonzepte
6.1.4 Energieeffizienzanalysen, Potentialstudien, energetische Gutachten
6.1.5 Sonstige Konzepte und Gutachten

Die Zuwendungen für Kanalsanierungskonzepte sind begrenzt auf insgesamt 75.000 EUR je Maßnahmenträger.

Potenzialstudien - Kommunalrichtlinie

Potenzialstudien für eine klimafreundliche Abwasserbehandlung bzw. Trinkwasserversorgung nach den Anforderungen der Kommunalrichtlinie des Bundes (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ vom 22. November 2021) können ergänzend zur Förderung durch den Bund vom Land bezuschusst werden.

Mit der Förderung nach den FÖRIWW kann den Fördersatz nach Kommunalrichtlinie (50%) um 35 % auf bis zu 85% aufstocken (der Mindesteigenanteil muss mindestens 15 % betragen). (Bis zum 31.12.2022 wurde der Eigenanteil wurde auf 5% abgesenkt und ist eine Aufstockung um 45% möglich).

Sollen für denselben Zweck Zuwendungen von mehreren Stellen des Landes oder sowohl vom Land als auch von anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts bewilligt werden, ist dies der Bewilligungsbehörde rechtzeitig mitzuteilen. Zuwendungsbescheide anderer Stellen sind dem Verwendungsnachweis anzufügen. Sofern sich aus der Kumulierung von Zuwendungen eine Überschreitung von maßgeblichen Beihilfehöchstbeträgen (beispielsweise Mindesteigenanteil für Zuwendungen nach der Kommunalrichtlinie) ergibt, kann die vom Land gewährte Zuwendung auf den zulässigen Betrag gekürzt werden.

Das Land RP hat mit dem PtJ ein Verwaltungsabkommen abgeschlossen. Diese Verwaltungsvereinbarung ermöglicht es, dass sowohl der Projektträger Jülich als auch das MKUEM unabhängig voneinander entsprechende Zuwendungsbescheide für dieselbe Fördermaßnahme erlassen können.

Die Kosten der sich aus diesen Erhebungen ergebenden notwendigen Maßnahmen können entsprechend der in den Förderbereichen 2.1, 2.2 bzw. 2.5 festgelegten Fördersätzen gefördert werden.

Die Kosten einer erstmaligen TSM-Überprüfung (Technisches Sicherheitsmanagement) können mit einem pauschalen Festbetrag gefördert werden:

Wasserversorgung <tab> 5.000 EUR
Abwasserbeseitigung <tab1> 6.000 EUR

mip/5/5_1_3.1645638980.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/02/23 18:56 von admin
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