5.1.6 Beseitigung Schäden durch außergewöhnliche Wetterereignisse (Förderbereich 2.6)

Beseitigung von Schäden durch außergewöhnliche Wetterereignisse an Gewässern und gewässerbezogenen Anlagen, soweit die von der Wasserbehörde als zuwendungsfähig anerkannten Kosten über 12.500 EUR liegen:

<tab> bis zu 50 v.H. Zuschuss

Aktion Blau Plus- Beseitigung von Schäden durch Starkregenereignisse

Maßnahmen der Gewässerrenaturierung Aktion Blau Plus, die mit hohem finanziellen Aufwand vom Land gefördert wurden, ist die Beseitigung aufgetretener Schäden in angemessenem Umfang von besonderem Landesinteresse.

Schäden an Maßnahmen der Gewässerrenaturierung, die im Rahmen der Aktion Blau Plus vom Land mit 90% Zuschuss finanziell gefördert wurden, werden bis zur Fertigstellung der Maßnahme (Schlussverwendungsnachweis) als Mehrkosten ebenfalls mit 90% Zuschuss gefördert

Soweit solche Schäden erst später, nach Fertigstellung der Maßnahme (Schlussverwendungsnachweis) auftreten, können diese Maßnahmen nochmals in MIP-Förderung aktiviert werden und eine Förderung der Kosten durch einen Aktualisierungsantrag beantragt werden. In diesen Fällen wird ein 70%iger Zuschuss gewährt.

Für sonstige Schäden an Gewässern (außerhalb von geförderten Renaturierungsmaßnahmen) gelten die im Rundschreiben vom 19.12.2017 getroffenen Festlegungen (vgl. Ziffer ➥2.6)

mip/5/5_1_6.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/09 09:49 von admin
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