Zuordnung MIP

Um den Zusammenhang zwischen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie mit denen der Förderung bzw. Landesmaßnahmen kenntlich zu machen, können die WRRL-Maßnahmen über die Fachanwendungen MIP-Förderung bzw. MIP-LM mit den jeweiligen Förderungs- bzw. Landesmaßnahmen verknüpft werden. Hierbei kann eine WRRL-Maßnahme zu einer oder mehreren Förder- bzw. Landesmaßnahmen zugeordnet werden.

Zugeordnete WRRL-Maßnahmen können nur noch sehr eingeschränkt bearbeitet und nicht gelöscht werden, <fc #ff0000>auch wenn sie als ergänzende Maßnahmen im WRRLplaner4 eingerichtet wurden</fc>. Es gelten dann die gleichen Beschränkungen wie für initiale Maßnahmen, zusätzlich werden die Felder Kosten, Umsetzung und Status gesperrt und die Werte aus der MIP-Maßnahme verwendet.

Zugeordnete WRRL-Maßnahmen können auch über die Fachanwendungen MIP-Förderung bzw. MIP-LM aufgerufen und im Rahmen der zulässigen Änderungen bearbeitet werden. Die Zuordnung kann von Seiten MIP-Förderung bzw. MIP-LM aufgehoben werden, in diesem Fall stehen für ergänzende Maßnahmen wieder die vollständigen Bearbeitungsmöglichkeiten im WRRLplaner4 zur Verfügung.