Bescheid anlegen
!!! Wichtig: Bei Indirekteinleiter, d.h. Anlagen die nicht direkt in ein Gewässer einleiten und somit auch nicht in DIGIWAB vorhanden sind, ist die Bescheidsqualität „Genehmigung“ auszuwählen.
In eAbwasser wird ein Indirekteinleiter bei den Anlagendaten definiert. Siehe Beispiel:
D.h. wenn in einem Bescheid für Direkteinleiter und Indirekteinleiter (Abwasserteilströme etc. ) Festlegungen oder Selbstüberwachungsauflagen vorhanden sind, sind diese in 2 eAbwasser-Bescheidsdatensätze mit
- Bescheidsqualität „Erlaubnis“ und „Genehmigung“
- Bescheidsart entsprechend Auswahlfeld
- AZ, Behörde, Bescheidsdatum und Ablaufdatum identisch
anzugeben.
Beispiel: