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2_1 [2023/10/04 14:35] eAbwasser Fachadmin2_1 [2024/02/08 11:45] (aktuell) eAbwasser Fachadmin
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 === 2.2.1.2 Neuen Betrieb / Anlage anlegen === === 2.2.1.2 Neuen Betrieb / Anlage anlegen ===
 +
 +Neue Betriebe können nur bereits vorhandenen Betreibern zugeordnet werden.
 +
 +Bei einem neuen Betreiber kann der Betreiber nur zentral von der Fachadministration angelegt werden, da der Betreiber mit eAbwAG und EÜVOA verknüpft werden muss.
  
 - Betriebstyp: Kommunal Siedlung - Betriebstyp: Kommunal Siedlung
  
-  * ist ein Neubau geplant, dann neuen Betrieb + Abwasserbehandlungsanlage wie folgt anlegen (Wichtigste Definitionen):+Wichtig: Beim Betriebstyp "Kommunal Siedlung" befindet sich **eine** Abwasserbehandlungsanlage im Kläranlagengelände. D.h. hier ist der Betrieb = Abwasserbehandlungsanlage. 
 + 
 +   * ist ein Neubau geplant, dann neuen Betrieb + Abwasserbehandlungsanlage wie folgt anlegen (Wichtigste Definitionen):
  
   - Betrieb anlegen: Betriebsstatus = geplant, Betrieb/Bezeichnung wie Anlagendaten/Anlage/Bezeichnung   - Betrieb anlegen: Betriebsstatus = geplant, Betrieb/Bezeichnung wie Anlagendaten/Anlage/Bezeichnung
 +  - Hauptätigkeit = Abwasserbehandlung und -beseitigung, NACE-Bezeichnung = 617 - 90.00 Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung
   - Abwasserbehandlungsanlage anlegen; Status = geplant   - Abwasserbehandlungsanlage anlegen; Status = geplant
   - Auslegung-/Belastung: Mindestens geplante Ausbaugröße angeben   - Auslegung-/Belastung: Mindestens geplante Ausbaugröße angeben
-  - Planung eingeben: +  - Planung wie folgt eingeben: Planungsstatus siehe [[:1_3|2.2.2.2]], Maßnahme = Neubau, aufnehmende Kläranlage = leer, Umsetzungsdatum, Beschreibung = mindestens Neubau 
 +  - Messstellen anlegen: Status = geplant, Bezeichnung siehe nach
   * bei allen anderen Erweiterungs-, Umbau – bzw. Sanierungsmassnahmen (wie z.B. anlagentechnische Verbesserungen, etc.) oder Anschlussmaßnahmen sind die geplanten Änderungen unter Planungen zu beschreiben. Definitionen siehe 2.2.2.2. Bei Anschlussmaßnahmen auch die aufnehmende Kläranlage angeben.   * bei allen anderen Erweiterungs-, Umbau – bzw. Sanierungsmassnahmen (wie z.B. anlagentechnische Verbesserungen, etc.) oder Anschlussmaßnahmen sind die geplanten Änderungen unter Planungen zu beschreiben. Definitionen siehe 2.2.2.2. Bei Anschlussmaßnahmen auch die aufnehmende Kläranlage angeben.
  
2_1.1696422937.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/10/04 14:35 von eAbwasser Fachadmin
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