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2_1 [2023/10/10 11:03] – eAbwasser Fachadmin | 2_1 [2024/02/08 11:45] (aktuell) – eAbwasser Fachadmin |
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=== 2.2.1.2 Neuen Betrieb / Anlage anlegen === | === 2.2.1.2 Neuen Betrieb / Anlage anlegen === |
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| Neue Betriebe können nur bereits vorhandenen Betreibern zugeordnet werden. |
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| Bei einem neuen Betreiber kann der Betreiber nur zentral von der Fachadministration angelegt werden, da der Betreiber mit eAbwAG und EÜVOA verknüpft werden muss. |
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- Betriebstyp: Kommunal Siedlung | - Betriebstyp: Kommunal Siedlung |
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* ist ein Neubau geplant, dann neuen Betrieb + Abwasserbehandlungsanlage wie folgt anlegen (Wichtigste Definitionen): | Wichtig: Beim Betriebstyp "Kommunal Siedlung" befindet sich **eine** Abwasserbehandlungsanlage im Kläranlagengelände. D.h. hier ist der Betrieb = Abwasserbehandlungsanlage. |
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| * ist ein Neubau geplant, dann neuen Betrieb + Abwasserbehandlungsanlage wie folgt anlegen (Wichtigste Definitionen): |
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- Betrieb anlegen: Betriebsstatus = geplant, Betrieb/Bezeichnung wie Anlagendaten/Anlage/Bezeichnung | - Betrieb anlegen: Betriebsstatus = geplant, Betrieb/Bezeichnung wie Anlagendaten/Anlage/Bezeichnung |
- Auslegung-/Belastung: Mindestens geplante Ausbaugröße angeben | - Auslegung-/Belastung: Mindestens geplante Ausbaugröße angeben |
- Planung wie folgt eingeben: Planungsstatus siehe [[:1_3|2.2.2.2]], Maßnahme = Neubau, aufnehmende Kläranlage = leer, Umsetzungsdatum, Beschreibung = mindestens Neubau | - Planung wie folgt eingeben: Planungsstatus siehe [[:1_3|2.2.2.2]], Maßnahme = Neubau, aufnehmende Kläranlage = leer, Umsetzungsdatum, Beschreibung = mindestens Neubau |
| - Messstellen anlegen: Status = geplant, Bezeichnung siehe nach |
* bei allen anderen Erweiterungs-, Umbau – bzw. Sanierungsmassnahmen (wie z.B. anlagentechnische Verbesserungen, etc.) oder Anschlussmaßnahmen sind die geplanten Änderungen unter Planungen zu beschreiben. Definitionen siehe 2.2.2.2. Bei Anschlussmaßnahmen auch die aufnehmende Kläranlage angeben. | * bei allen anderen Erweiterungs-, Umbau – bzw. Sanierungsmassnahmen (wie z.B. anlagentechnische Verbesserungen, etc.) oder Anschlussmaßnahmen sind die geplanten Änderungen unter Planungen zu beschreiben. Definitionen siehe 2.2.2.2. Bei Anschlussmaßnahmen auch die aufnehmende Kläranlage angeben. |
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