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Messstelle - allgemeine Informationen
Messstellen können nur von der Behörde angelegt werden. Die Freigabe erfolgt durch das LfU.
Die Messstellenbezeichnung folgt dem Schema: „Name der Anlage, Attribut, Kürzel der Messstellenart“ (ein Attribut ist frei wählbar und nicht zwingend erforderlich, bspw. Kanal xy bei mehreren Kühlwassermessstellen)
Liste der Kürzel:
| Zulauf | Zul |
| Endkontrollstelle | Endk |
| Ablauf Kühlwasser | AbKü |
| Ablauf Vorbehandlung | AbVor |
| Ablauf Vorklärung | AbVk |
| Ablauf Nachklärung | AbNk |
| Ablauf Regenüberlaufbecken | AbRüb |
| Ablauf schönungsteich | AbSchö |
| Zulauf 1. Biologie | Zul1Bio |
| Zulauf 2. Biologie | Zul2Bio |
| Notablauf Vorklärung | NotAbVk |
Messstellennummern werden beim Anlegen automatisch generiert. Nach Möglichkeit ist zu beachten, dass die zwei letzten Ziffern wie folgt definiert sind:
01-Zulauf & 12-Endkontrollstelle
Die Lageverortung oder die UTM-Koordinaten können jederzeit geändert werden.