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Messstelle - allgemeine Informationen

  • Messstellen können nur von der Behörde angelegt werden. Die Freigabe erfolgt durch das LfU.
  • Die Messstellenbezeichnung folgt grundsätzlich dem Schema: „Name der Anlage, Attribut, Kürzel der Messstellenart“ (ein Attribut ist frei wählbar und nicht zwingend erforderlich, bspw. Kanal xy bei mehreren Kühlwassermessstellen)
  • Zusätzlich für Betriebstyp „Kommunal Sieldung“ = „KA Name der Anlage etc“
  • Zusätzlich für Mischwasseranlagen =„MW Name der Anlage etc.“, für Niederschlagswasseranlagen „NW Name der Anlage etc.“
  • Liste der Kürzel:
ZulaufZul
EndkontrollstelleEndk
Ablauf KühlwasserAbKü
Ablauf VorbehandlungAbVor
Ablauf VorklärungAbVk
Ablauf NachklärungAbNk
Ablauf RegenüberlaufbeckenAbRüb
Ablauf schönungsteichAbSchö
Zulauf 1. BiologieZul1Bio
Zulauf 2. BiologieZul2Bio
Notablauf VorklärungNotAbVk
  • Messstellennummern werden beim Anlegen automatisch generiert. Nach Möglichkeit ist zu beachten, dass die zwei letzten Ziffern wie folgt definiert sind:
    01-Zulauf & 12-Endkontrollstelle
  • Die Lageverortung oder die UTM-Koordinaten können jederzeit geändert werden.
2_3.1778488927.txt.gz · Zuletzt geändert: 2026/05/11 10:42 von eAbwasser Fachadmin
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