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Messstelle anlegen
„nur für Behörde möglich“
Definitionen:
Zuständige Behörde: Entspricht dem Besitzer der Messstelle. Alle Anwender dieser Behörde können den Datensatz verändern oder löschen (letzteres nur, falls die Messstelle nirgends verwendet wird bzw. Daten mit dieser verknüpft sind).
LIMS-Berechtigter: Entspricht dem Labor, dass für diese Messstelle die Analysen durchführt und diese dann in die Datenbank (Analysen- und Werte-Tabellen Einleiter) über die LIMS-Schnittstelle überträgt.
Zugehörige Behörden: Dieses Feld hat keine Bedeutung mehr. Früher konnten nur die Anwender dieser Behörden Daten dieser Messstelle (Analysen und Messwerte) über AKSAM oder EVA lesen.
„Freigabe anfordern“.
Vorschlag „Messstellennummer festlegen“ speichern.
Freigabe erfolgt durch das LfU.
Messstelle von Status „geplant“ in Status „in Betrieb“ setzen.