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Messstelle anlegen

„nur für Behörde möglich“

  • Anlegen aktivieren, auf „Messstelle anlegen“ klicken, Messstellenart auswählen (Die Liste wird noch erweitert.

  • Pflichtfelder (rot) und weitere Felder ausfüllen.

Definitionen:

  • Zuständige Behörde: Entspricht dem Besitzer der Messstelle. Alle Anwender dieser Behörde können den Datensatz verändern oder löschen (letzteres nur, falls die Messstelle nirgends verwendet wird bzw. Daten mit dieser verknüpft sind).
  • LIMS-Berechtigter: Entspricht dem Labor, dass für diese Messstelle die Analysen durchführt und diese dann in die Datenbank (Analysen- und Werte-Tabellen Einleiter) über die LIMS-Schnittstelle überträgt.
  • Zugehörige Behörden: Dieses Feld hat keine Bedeutung mehr. Früher konnten nur die Anwender dieser Behörden Daten dieser Messstelle (Analysen und Messwerte) über AKSAM oder EVA lesen.
  • „Freigabe anfordern“.
  • Vorschlag „Messstellennummer festlegen“ speichern.
  • Freigabe erfolgt durch das LfU.
  • Messstelle von Status „geplant“ in Status „in Betrieb“ setzen.
7.3.1_messstelle.1788263355.txt.gz · Zuletzt geändert: 2026/09/01 13:49 von Udo Keim
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