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Messstelle anlegen
„nur für Behörde möglich“
Definitionen:
Zuständige Behörde: Entspricht dem Besitzer der Messstelle. Alle Anwender dieser Behörde können den Datensatz verändern oder löschen (letzteres nur, falls die Messstelle nirgends verwendet wird bzw. Daten mit dieser verknüpft sind).
LIMS-Berechtigter: Entspricht dem Labor, dass für diese Messstelle die Analysen durchführt und diese dann in die Datenbank (Analysen- und Werte-Tabellen Einleiter) über die LIMS-Schnittstelle überträgt.
Zugehörige Behörden: Dieses Feld hat keine Bedeutung mehr. Früher konnten nur die Anwender dieser Behörden Daten dieser Messstelle (Analysen und Messwerte) über AKSAM oder EVA lesen.
„Freigabe anfordern“